Der Weg in die Cloud ist kürzer geworden.
Die Modernisierung der Verwaltung ist politisch gewollt, und Cloud-Lösungen spielen dabei eine zentrale Rolle. In vielen Behörden kommen entsprechende Projekte dennoch nur langsam voran. Häufig fehlt Klarheit darüber, welche Vergabewege zulässig sind. Zusätzlich erschweren Fragen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Zuständigkeiten die Planung. Auf der SCCon 2026 hat Dietrich Bartsch gezeigt, welche Möglichkeiten Behörden bereits heute zur Verfügung stehen.
Cloud-Leistungen ohne eigenes Vergabeverfahren beziehen
Seit dem 1. Juli 2026 können Bundesbehörden Aufträge bis 50.000 Euro direkt vergeben, in mehreren Ländern liegt die Grenze sogar bei 100.000 Euro. Kleinere Cloud-Projekte lassen sich damit häufig ohne Vergabeverfahren beauftragen.
Für größere Vorhaben bietet sich der Weg über govdigital an. Die Genossenschaft befindet sich ausschließlich in öffentlicher Hand und hat einen Rahmenvertrag ausgeschrieben, über den Cloud-Leistungen von AWS, Google, Microsoft, IONOS und STACKIT bezogen werden können. Der Vertrag wird mit govdigital geschlossen, eine eigene Ausschreibung ist deshalb nicht erforderlich. Abrufberechtigt sind neben den Mitgliedern auch deren Träger, zu denen die Bundesverwaltung, die Landesverwaltungen und ein großer Teil der Kommunen zählen.
Quellen: § 55 Abs. 2 BHO i. d. F. des Vergabebeschleunigungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 137), vgl. Wolters Kluwer; Bayern: BayMBl. 2024 Nr. 665; weitere Länder: Optiso Consult. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.
Wie M2 Behörden unterstützt
Über govdigital erhalten Behörden Zugang zur Infrastruktur der Cloud-Anbieter. Wie sie diese nutzen, liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Vielen Verwaltungen fehlt jedoch das Personal mit entsprechender Erfahrung.
M2 begleitet Cloud-Projekte von der Planung bis zum laufenden Betrieb.
Planung und Beschaffung
Zu Beginn klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Anwendung sich für den Einstieg eignet und welcher Beschaffungsweg für Ihre Behörde infrage kommt.
Aufbau
Die Umgebung richten wir nach den Vorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ein.
Betrieb
Auch nach dem Start muss eine Cloud-Anwendung regelmäßig aktualisiert und überwacht werden. Ähnlich wie beim Ölwechsel am Auto gilt das auch dann, wenn alles reibungslos läuft. Diese laufende Betreuung können wir dauerhaft für Sie übernehmen.
Schulung
Ihr Team wird von Anfang an eingebunden, damit es die Lösung später selbst weiterführen kann.
Datengetriebene Gesundheitsberichterstattung
Für das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hat M2 eine Plattform aufgebaut, in der Gesundheitsdaten aus 14 Landkreisen zusammengeführt werden. Die Pflege eigener Server ist dadurch entfallen.
Zur Customer Story →Wir empfehlen, mit einem klar abgegrenzten Vorhaben zu beginnen. Ein solches Vorhaben kann häufig als Direktauftrag vergeben werden und zeigt, ob der gewählte Ansatz für Ihre Behörde geeignet ist.
Der Vortrag im Video
Dietrich Bartsch von M2 und Victoria Abshagen von govdigital zeigen, wie Behörden über bestehende Rahmenverträge in die Cloud kommen. Dabei geht es auch um Datenschutz, Sicherheit und digitale Souveränität. Eine kurze Demo macht anschaulich, was bereits unterhalb der Ausschreibungsschwelle möglich ist.
Häufige Fragen
Welche Wertgrenzen gelten in Bund, Ländern und Kommunen?
Bundesbehörden dürfen Aufträge bis 50.000 Euro ohne Vergabeverfahren vergeben. Für Länder und Kommunen gilt das jeweilige Landesrecht. In mehreren Ländern liegt die Grenze bei 100.000 Euro, zum Beispiel in Bayern. Die aktuellen Grenzen Ihres Landes erfahren Sie bei der zuständigen Auftragsberatungsstelle.
Quellen: § 55 Abs. 2 BHO i. d. F. des Vergabebeschleunigungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 137), vgl. Wolters Kluwer; Bayern: BayMBl. 2024 Nr. 665. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.
Wer kann über govdigital Cloud-Leistungen beziehen?
Abrufberechtigt sind die Mitglieder der Genossenschaft, also öffentliche IT-Dienstleister, sowie die Stellen, die an diesen Mitgliedern beteiligt sind. Die Prüfung im Einzelfall obliegt der Vergabestelle der jeweiligen Behörde. govdigital unterstützt auf Wunsch bei diesem Schritt.
Benötigen wir eigenes Cloud-Know-how?
govdigital setzt voraus, dass in der Behörde oder bei einem beauftragten Dienstleister Erfahrung mit Cloud-Diensten vorhanden ist, da die Kosten nutzungsabhängig und fortlaufend entstehen. Steht dieses Wissen intern nicht zur Verfügung, kann M2 die Betreuung übernehmen.
Wie werden die Daten in der Cloud geschützt?
M2 richtet Cloud-Umgebungen nach den Vorgaben des BSI ein und nutzt in der Regel Rechenzentren in Deutschland. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert. Bei besonders schutzbedürftigen Informationen lassen sich die Schlüssel außerhalb der Cloud verwalten, sodass auch der Anbieter keinen Zugriff darauf hat.
Wie geht es nach dem Pilotprojekt weiter?
Für den dauerhaften Betrieb gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Betreuung kann bei der eigenen IT-Abteilung, bei einem IT-Dienstleister oder bei M2 liegen. Wir empfehlen, diese Frage bereits zu Projektbeginn zu klären.
Leitet das Consulting-Team bei M2 und hat langjährige Erfahrung in Architektur und Strategie für Daten- und Analytics-Plattformen im öffentlichen Sektor.
dietrich.bartsch@m2dot.comWelche Anwendung würden Sie als Erstes in die Cloud bringen?
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, welcher Beschaffungsweg in Betracht kommt und ob sich das Vorhaben für ein Pilotprojekt eignet.